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   BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 434/93   

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BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 434/93 (https://dejure.org/1994,3556)
BAG, Entscheidung vom 16.02.1994 - 5 AZR 434/93 (https://dejure.org/1994,3556)
BAG, Entscheidung vom 16. Februar 1994 - 5 AZR 434/93 (https://dejure.org/1994,3556)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Facharbeitervergütung statt Ausbildungsvergütung für die Zeit zwischen letzter praktischer Prüfungsleistung und dem Tag der mündlichen Prüfung - Zeitpunkt der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses - Grundsätze der Auslegung des normativen Teils eines ...

  • archive.org
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BBiG § 14 Abs. 2, §§ ... 17, 41, 25; Musterprüfungsordnung 1971 für die Durchführung von Abschlußprüfungen für anerkannte Ausbildungsberufe § 21 Abs. 1, 5; MTV für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen- und Stahlindustrie von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Dillenburg, Niederschelden und Wissen vom 15.3.1989/16.12.1990 § 21 Ziff. 4.1, 4.2
    Zeitpunkt des Bestehens der Abschlußprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Tarifliche Vergütung - Anspruch - Beginn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 1006
  • BB 1994, 1084
  • DB 1994, 1191
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 05.04.1984 - 2 AZR 54/83
    Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 434/93
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die gemäß § 41 BBiG von der zuständigen Stelle erlassene Prüfungsordnung einen anderen Zeitpunkt festlegt, zu dem die Abschlußprüfung als "bestanden" anzusehen ist (BAG Urteil vom 5. April 1984 - 2 AZR 54/83 - EzB BBiG § 14 Abs. 2 Nr. 18).

    Im Hinblick auf eine gleichlautende Formulierung wie § 21 Abs. 5 Satz 3 der Prüfungsordnung der IHK hat der Zweite Senat in seinem Urteil vom 5. April 1984 (aaO) ausgeführt, diese Regel sei "klar und eindeutig" in dem Sinne, daß "für den Zeitpunkt des Bestehens der Abschlußprüfung allein der Tag der letzten Prüfungsleistung maßgebend (ist) und nicht das Datum der schriftlichen Bescheinigung oder deren Aushändigung".

    Dabei bliebe jedoch unberücksichtigt, daß der Tag der letzten Prüfungsleistung im Streitfall - anders als in dem der Entscheidung vom 5. April 1984 (aaO) zugrundeliegenden Sachverhalt - vor dem Tag der Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung liegt.

    Die Ermächtigung dazu, einen anderen als den sich aus § 14 Abs. 2 BBiG ergebenden Zeitpunkt festzulegen, zu dem die Abschlußprüfung als bestanden anzusehen ist, ist aber mit dem Urteil des Zweiten Senats vom 5. April 1984 (- 2 AZR 54/83 - EzB BBiG § 14 Abs. 2 Nr. 18) im Grundsatz zu bejahen.

    Der Senat weicht mit dieser Rechtsauffassung nicht ab von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. April 1984 (aaO).

  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 434/93
    Dies kann auch der Tag sein, der im Prüfungsdokument als Zeitpunkt des Bestehens der Abschlußprüfung angegeben ist (BAG Urteil vom 25. Juli 1973 - 4 AZR 508/72 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis).
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

    Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 434/93
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG Urteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I 2a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81

    Tarifliche Vergütungsregelung für arbeitsfreien 24.12. - Tarifnorm und

    Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 434/93
    Weiter ist folgender Auslegungsgrundsatz zu beachten: Wenn die Tarifvertragsparteien ein Wort verwenden, das in der Rechtsterminologie einen festen Inhalt hat, ist im Zweifel davon auszugehen, daß sie dies in demselben Sinn verstanden wissen wollen (BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 28. Januar 1977 - 5 AZR 145/76 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Ziegelindustrie; BAGE 46, 61, 66 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG 1969).
  • BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 557/84

    Jugendvertreter - Weiterbeschäftigung - Fristberechnung

    Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 434/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Abschlußprüfung erst dann bestanden, wenn das Prüfungsverfahren abgeschlossen und das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt worden ist (BAG Urteil vom 7. Oktober 1971 - 5 AZR 265/71 - AP Nr. 1 zu § 14 BBiG; Urteil vom 31. Oktober 1985 - 6 AZR 557/84 - BAGE 50, 79 = AP Nr. 15 zu § 78a BetrVG 1972).
  • BAG, 28.01.1977 - 5 AZR 145/76

    Verwendung bestimmter Begriffe - Fester Inhalt - Bedeutung der Begriffe -

    Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 434/93
    Weiter ist folgender Auslegungsgrundsatz zu beachten: Wenn die Tarifvertragsparteien ein Wort verwenden, das in der Rechtsterminologie einen festen Inhalt hat, ist im Zweifel davon auszugehen, daß sie dies in demselben Sinn verstanden wissen wollen (BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 28. Januar 1977 - 5 AZR 145/76 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Ziegelindustrie; BAGE 46, 61, 66 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG 1969).
  • BAG, 07.10.1971 - 5 AZR 265/71

    Abschlußprüfung - Prüfungsende

    Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 434/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Abschlußprüfung erst dann bestanden, wenn das Prüfungsverfahren abgeschlossen und das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt worden ist (BAG Urteil vom 7. Oktober 1971 - 5 AZR 265/71 - AP Nr. 1 zu § 14 BBiG; Urteil vom 31. Oktober 1985 - 6 AZR 557/84 - BAGE 50, 79 = AP Nr. 15 zu § 78a BetrVG 1972).
  • BAG, 25.07.1973 - 4 AZR 508/72

    Feststellung des Prüfungsergebnisses durch die Prüfungskommission -

    Auszug aus BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 434/93
    Dies kann auch der Tag sein, der im Prüfungsdokument als Zeitpunkt des Bestehens der Abschlußprüfung angegeben ist (BAG Urteil vom 25. Juli 1973 - 4 AZR 508/72 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis).
  • LAG München, 05.03.1999 - 10 Sa 778/98

    Sozialplan: Geltung für aus dem Erziehungsurlaub zurückkehrende Arbeitnehmerin -

    Die Auffassung der Beklagten ist daher bereits nicht mit dem Grundsatz zu vereinbaren, daß im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug gebührt, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG vom 16.2.1994 -- 5 AZR 434/93 -- AP Nr. 8 zu § 14 BBiG ; BAG vom 23.9.1992 -- 4 AZR 66/92 -- AP Nr. 8 zu § 1 TVG "Tarifverträge: Großhandel").
  • LAG Düsseldorf, 04.03.1996 - 11 Sa 1421/95

    Arbeitsentgelt: rückwirkende pauschale Tariflohnerhöhung - Verrechnung mit einer

    Das folgt aus dem Gesamtzusammenhang der in § 3 Nr. 2 enthaltenen Bestimmungen, der für die Auslegung maßgebend ist (vgl. nur BAG v. 10.03.1982 - 4 AZR 540/79 - a.a.O.; BAG v. 16.02.1994 - 5 AZR 434/93 - in EzA § 15 BBiG Nr. 6).
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